In Richterdienstgerichte der Länder auch Rechtsanwälte berufen können
Berlin: (hib/BOB) In den Richterdienstgerichten der Länder sollen ehrenamtliche Richter aus der Rechtsanwaltschaft als ständige Beisitzer mitwirken. Das hat ein Gesetzentwurf des Bundesrates (15/1471) zum Ziel. In den Richterdienstgerichten der Länder wirkten bislang nur Berufsrichterinnen und -richter mit. Durch die Mitwirkung Externer lasse sich zum einen die Akzeptanz richterdienstlicher Urteile in der Öffentlichkeit erhöhen. Zum anderen entspreche es Wünschen der Anwaltschaft, die Besetzung der Richterdienstgerichte in etwa der Besetzung der Anwaltdienstgerichte anzugleichen. Durch die Mitwirkung von Anwälten würden "wertvolle Erfahrungen" in die Entscheidung über dienstrechtliche Sachverhalte eingebracht werden können. Durch ihre Mitwirkung würden richterdienstgerichtliche Verfahren transparenter. Dem eventuell entstehenden Eindruck der "Kameraderie" bei den Entscheidungen der Dienstgerichte könne somit wirksam vorgebeugt werden.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Entwurf. Sie werde im weiteren Verlauf der Verfahrens prüfen, ob und inwieweit unter der Gesichtspunkt des Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit die mit der Ernennung der anwaltlichen Mitglieder "verbundenen Verfahrenregelungen bundesrechtlich konkretisiert werden müssen".