Regierung legt Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vor
Berlin: (hib/RAB) Mit einem neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (15/1620) will die Bundesregierung die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten stärken. Mit der Vorlage soll den Angaben zufolge eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt und das bisher geltende Recht vereinfacht werden. Außerdem geht es darum, die Sicherheit und Gesundheit bei der Vermarktung technischer Produkte zu gewährleisten. Ziel sei es, so die Regierung, unter Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus den europäischen Binnenmarkt in diesem Bereich zu vollenden. Betroffen sind alle Produkte, die für den Verbraucher bestimmt sind oder von ihm benutzt werden könnten. Der Entwurf sieht einen Mindeststandard für Produkte vor, die bislang nicht spezialgesetzlichen Anforderungen unterworfen waren. Damit sollen Lücken zwischen bestehenden Regelungen geschlossen und eine Rechtsgrundlage für den Schutz der Verbraucher geschaffen werden. Da die bisherigen Gesetze zusammengeführt werden, liege die Konzentration der Vorschriften für technische Produkte und die damit verbundene Beseitigung von Mehrfachregelungen im Interesse der Wirtschaft, der Verbraucher und der Behörden. Nach Ansicht der Regierung wird das neue Gesetz dazu führen, dass die Durchsetzbarkeit der betroffenen Vorschriften erleichtert und die Rechtssicherheit erhöht wird.