Transparenz bei Nebentätigkeiten und Verpflichtungen von Bundestagsabgeordneten
In den zurückliegenden Tagen hat sich eine Reihe von Medien
mit Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten und daraus
resultierenden Einnahmen beschäftigt. Dabei sind
verschiedentlich unkorrekte und zum Teil unzutreffende
Darstellungen vermittelt worden. Aus diesem Anlass wird nachfolgend
auf wesentliche Aspekte bei der Behandlung der
Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten hingewiesen:
Mitglieder des Deutschen Bundestages können
Nebentätigkeiten nachgehen. Es ist die Entscheidung der
Abgeordneten, in welcher Weise sie dies mit dem Aufwand in Einklang
bringen, der mit den Verpflichtungen als Abgeordneter am Sitz des
Parlaments und in den Wahlkreisen verbunden ist.
Für eine demokratische Gesellschaft ist es wesentlich, dass
sich die Öffentlichkeit darüber informieren kann, ob und
in welchem Umfang Bundestagsabgeordnete Verbindung zu
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen haben.
Um die hierfür notwendige Transparenz zu schaffen, hat sich
der Deutsche Bundestag Verhaltensregeln gegeben. Nach diesen
Verhaltensregeln haben die Abgeordneten dem Präsidenten des
Bundestages gegenüber insbesondere anzuzeigen, welchen
Nebentätigkeiten sie nachgehen. Hierbei handelt es sich zum
Beispiel um Tätigkeiten und Funktionen in Aufsichts-,
Beratungs- und Leitungsgremien von Unternehmen,
öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen und
Verbänden sowie Mandate in Gemeinderäten und
Kreisräten, und zwar unabhängig davon, ob ein Entgelt
hierfür bezahlt wird oder nicht. Diese Angaben werden im
Amtlichen Handbuch und auf den Internet-Seiten des Bundestages
veröffentlicht.
In den Verhaltensregeln ist zudem festgelegt, in welchen
Fällen Bundestagsabgeordnete auch ihre Einkünfte aus
Nebentätigkeiten dem Bundestagspräsidenten mitzuteilen
haben. Diese Anzeigepflicht erfasst Nebeneinkünfte ab einer
Gesamthöhe von 3.000 Euro im Monat bzw. 18.000 Euro im
Jahr.
Auf besonderen Wunsch von Abgeordneten können bestimmte
Tätigkeiten ausdrücklich als ?ehrenamtlich“
gekennzeichnet werden. Dies lässt aber nicht den
Rückschluss zu, dass Nebentätigkeiten ohne diese
Kennzeichnung gegen Bezahlung geleistet werden.
Die Veröffentlichung von Funktionen und Tätigkeiten, die
neben dem Mandat wahrgenommen werden, soll einerseits berufliche
und wirtschaftliche Verbindungen der Abgeordneten transparent
machen, andererseits verdeutlicht sie auch die Einbindung der
Abgeordneten in verschiedene politische und soziale Bereiche.
Anhang:
Beigefügt sind das Formular, mit dem die
Bundestagsabgeordneten gegenüber dem
Bundestagspräsidenten Angaben gemäß den
Verhaltensregeln machen, sowie weitere Informationen dazu.
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