Blickpunkt Bundestag
Dezember 05/1998
Solidarprinzip wiedereinführen(ge) Mit dem erklärten Ziel, zu einer sozial gerechten Krankenversicherung zurückzukehren, die auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht, haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (14/24) vorgelegt, der am 11. November in erster Lesung im Parlament beraten wurde (siehe obige Meldung).Zugleich sollen nach dem Willen der Koalition die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) "dauerhaft stabilisiert" und ein weiterer Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge gestoppt werden. Dem Entwurf zufolge sollen die Ausgaben in der GKV zeitlich befristet begrenzt werden, Zahnersatz soll wieder zur Sachleistung und der Ausschluß der Zahnersatzleistung für nach 1978 Geborene soll rückgängig gemacht werden. Zudem sollen bestimmte Zuzahlungen aufgehoben und die Arzneimittelzuzahlung für Medikamente, auf die in der Regel chronisch Kranke und ältere Patienten angewiesen sind, gemindert werden. Die Koalition will zudem das "Krankenhausnotopfer" (20,- DM pro Kassenmitglied und Jahr) für die Jahre 1998 und 1999 aussetzen und Elemente der privaten Krankenversicherung, wie Beitragsrückgewähr, Kostenerstattung für Pflichtversicherte und Selbstbehalt, zurücknehmen. Darüber hinaus wird die zeitliche Befristung im gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich gestrichen, so daß auch über das Jahr 2001 hinaus Ausgleichsleistungen erfolgen können. Die Fraktionen erläutern, um das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, zu erreichen, müßten die Lohnnebenkosten begrenzt werden. Dazu sei ein weiterer Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge "unbedingt zu stoppen". Auch sei es Voraussetzung für den Bestand des sozialen Friedens, den Versicherten zu zumutbaren Beiträgen eine "optimale gesundheitliche Versorgung" im Rahmen einer Solidargemeinschaft zu gewähren. Man habe sich deshalb auf eine Strukturreform der Krankenversicherung zum 1. Januar 2000 verständigt, die für mehr Qualität, Wirtschaftlichkeit und effizientere Versorgungsstrukturen sorgen solle. Schon jetzt müßten aber in einem Sofortprogramm "unvertretbare Belastungen" für Versicherte und Patienten zurückgenommen und zugleich durch eine vorläufige, kurzfristig wirksame Ausgabenbegrenzung die notwendige Stabilität der Beitragssätze sichergestellt werden. Dazu diene das jetzige "Vorschaltgesetz", das zum 1. Januar 1999 in Kraft treten solle und das für die wichtigsten Leistungsbereiche der Krankenkassen im Jahr 1999 Ausgabenbegrenzungen vorsieht. Zu den Kosten heißt es, für die gesetzlichen Krankenkassen ergäben sich einerseits Mehrausgaben/Mehrbelastungen, denen jedoch kompensierende finanzielle Entlastungen - wie zum Beispiel die Absenkung der Festbeträge für Arzneimittel - gegenüberstünden. Vorgesehen ist unter anderem, daß bei ärztlicher Behandlung die Veränderungsrate 1999 den Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen 1998 - getrennt nach alten und neuen Bundesländern - nicht überschreiten darf. Ausgangsbasis ist die um den Grundlohnanstieg des Jahres 1998 und einen weiteren Prozentpunkt erhöhte Gesamtvergütung des Jahres 1997. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805019b