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Oktober 08/1999
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BUNDESPRÄSIDIALAMT

Rund 5,3 Millionen DM sollen gespart werden

(hh) Der Bundespräsident, sein Amt und die Geschäftsstelle der Bund­Länder­Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), die im Einzelplan 01 zusammengefasst sind, sollen im kommenden Jahr insgesamt über 5,29 Millionen DM weniger verfügen können als in diesem Jahr.

Die Ausgaben sind in erster Linie für Personal mit 18,24 Millionen DM (1999: 19,22 Millionen DM) und für die sächlichen Verwaltungsausgaben mit 10,57 Millionen DM (11,6 Millionen DM) reserviert. Der größte Teil der Einsparungen soll im kommenden Jahr bei den Investitionen vorgenommen werden. Sie sollen nach 3,76 Millionen DM in diesem Jahr auf 1,05 Millionen DM fallen. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 6,18 Millionen DM (6,58 Millionen DM) vorgesehen.

Die Gesamtausgaben für die Geschäftsstelle der BLK sind für das Haushaltsjahr 2000 auf 3,28 Millionen DM etatisiert. In diesem Jahr stehen dafür noch 3,42 Millionen DM zur Verfügung. Auch hier haben die Personalausgaben den weitaus größten Anteil an den Gesamtausgaben. Hier sollen im kommenden Jahr 2,75 Millionen DM (1999: 2,59 Millionen DM) zur Verfügung stehen. Dagegen sollen die sächlichen Verwaltungsausgaben von 818.000 DM auf 514.000 DM fallen. Für Investitionen sollen im kommenden Jahr wie schon 1999 10.000 DM zur Verfügung stehen.

Das Bundespräsidialamt soll statt 29,39 Millionen DM in diesem Jahr im kommenden Jahr nur noch über 25,13 Millionen DM verfügen können. Hier sollen die Personalausgaben von 16,02 Millionen DM auf 14,95 Millionen DM fallen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sollen 9,14 Millionen DM (9,62 Millionen DM) zur Verfügung stehen. Ebenfalls fallen sollen die Ausgaben für Investitionen. Hier sind statt 3,75 Millionen DM in diesem Jahr noch 1,04 Millionen DM im kommenden Jahr vorgesehen.

Der Etat des Bundespräsidenten soll von 7,36 Millionen DM im Jahr 1999 auf 6,48 Millionen DM im kommenden Jahr fallen.

Einzelplan 01
(in Millionen DM) 2000 1999
Ausgaben 34,88 40,18
Einnahmen 51,00 51,00
Verpflichtungs-
ermächtigungen
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908021a
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