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November 10/1999
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Regierung will Altersteilzeit fortentwickeln

(as) Mit ihrem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Altersteilzeit (14/1831), den der Bundestag am 28. Oktober an den Fachausschuss überwiesen hat, will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge die im Bündnis für Arbeit getroffenen Vereinbarungen umsetzen. Sie habe sich mit den Sozialpartnern auf die Weiterentwicklung der Altersteilzeit geeinigt, erläutert die Regierung. Künftig solle der Wechsel in Altersteilzeit auch Arbeitnehmern ermöglicht werden, die bisher bereits teilzeitbeschäftigt sind.

Außerdem soll es bei der Wiederbesetzung, der wichtigsten Voraussetzung für die Förderung der Altersteilzeit, Erleichterungen geben. Zukünftig soll in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten der Nachweis einer Umsetzungskette nicht mehr erforderlich sein, so der Entwurf. Zugleich sollen in diesen Unternehmen anstelle von arbeitslosen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern nach Abschluß der Ausbildung auch Auszubildende eingestellt werden können. Für größere Unternehmen soll auf den Nachweis einer Umsetzungskette zugunsten einer "funktionsbereichsbezogenen Betrachtung" verzichtet werden. Darüber hinaus enthält das Papier laut Regierung Verbesserungen und Verfahrensvereinfachungen bei der Altersteilzeit.

Netto­Entgelt pauschalieren

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, dass das altersteilzeitspezifische Netto­Entgelt pauschaliert und wie der Mindestnettolohn einer Tabelle zu entnehmen sein sollte, die vom Bundesarbeitsministerium jährlich herausgegeben wird. Dabei bildeten alle Entgelte für Tätigkeiten, die die tarifliche Arbeitszeit nicht überschreiten, das maßgebliche Bruttogehalt, dem in der Tabelle das pauschalierte Netto­Entgelt gegenübergestellt werde.

Dadurch erhofft sich die Länderkammer eine erleichterte Berechnung und eine erhöhte Akzeptanz der Altersteilzeit. Bei der Berechnung des Netto­Entgelts werde derzeit in der Praxis unterschiedlich verfahren, mit der Folge, dass Arbeitgeber sich von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) die richtige Berechnungsweise vorgeben lassen wollen. Dies könne jedoch nicht Aufgabe der BA sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910023f
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