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November 11/2000
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MIT DER MEHRHEIT VON SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND F.D.P.

Bundestag stimmt Korrekturen am Steuersenkungsgesetz zu

(fi) Der Bundestag hat am 10. November den Entwurf der Bundesregierung zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (14/4217,14/4293) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/4547) vom 8. November. Der vom Ausschuss geänderten Fassung des Gesetzentwurfs stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. zu, während die CDU/CSU und die PDS ihn ablehnten. Mit der Koalitionsmehrheit lehnte der Bundestag darüber hinaus einen Antrag der CDU/CSU (14/4285) ab, in dem eine stärkere Entlastung des Mittelstandes und eine Nachbesserung des Steuersenkungsgesetzes gefordert wurde.

Das Steuersenkungsergänzungsgesetz geht auf eine Entschließung des Bundesrates vom Juli dieses Jahres zurück, in der die Länderkammer die Erwartung geäußert hatte, dass die Bundesregierung das Steuersenkungsgesetz ergänzt. Gefordert wurde, den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer um einen Prozentpunkt ab 2005 auf 42 Prozent zu senken und den halben durchschnittlichen Steuersatz bei Betriebsverkäufen und Betriebsaufgaben einmal im Leben für aus dem Berufsleben ausscheidende Unternehmer wieder einzuführen.

Länderforderung erfüllt

Mit dem Steuersenkungsergänzungsgesetz ist die Bundesregierung diesen Forderungen nachgekommen. Der Finanzausschuss hat darüber hinaus einen Änderungswunsch des Bundesrates in das Gesetz aufgenommen, um sicherzustellen, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen gehalten werden, von der Anwendung des halben durchschnittlichen Steuersatzes bereits vom Jahr 2001 an, bis zum Wirksamwerden des Halbeinkünfteverfahrens ab 2002, ausgeschlossen werden. Andernfalls sei aufgrund von Gestaltungsmöglichkeiten mit hohen Steuerausfällen zu rechnen, so die Länderkammer.

Die CDU/CSU hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass der Entwurf die mit dem Steuersenkungsgesetz herbeigeführte "Diskriminierung der mittelständischen Personengesellschaften und Einzelunternehmer gegenüber den Kapitalgesellschaften" nicht beseitige. Die bestehende Gerechtigkeitslücke werde noch vergrößert. Auch werde die Entschließung des Bundesrates im Blick auf die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes nicht konsequent umgesetzt.

Änderungsanträge der Union lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab. Unter anderem hatte die Fraktion gefordert, die Steuersenkungsstufe im Jahr 2005 auf 2003 vorzuziehen. Ebenso sollte unter bestimmten Voraussetzungen eine Reinvestitionsrücklage für Gewinne von Personengesellschaften aus dem Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Höhe von 100 Prozent des Veräußerungsgewinns eingeführt werden. Damit hätten Personenunternehmen ein Wahlrecht, für solche Gewinne entweder die Rücklage oder die hälftige Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren in Anspruch zu nehmen.

Der Abschreibungszeitraum bei Wirtschaftsgütern sollte nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden, so die Union. Den Freibetrag für Betriebsverkäufe und strukturverbessernde Betriebsaufgaben in der Landwirtschaft wollten die Abgeordneten bis Ende 2005 verlängert haben. Ferner sollte der frühere Mitunternehmererlass, die Wiedereinbeziehung der Realteilung von Personengesellschaften bei der Überführung eines Wirtschaftsguts von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen, wieder eingeführt werden.

Beteiligungsgrenzen anheben

Die Unionsfraktion hatte zudem beantragt, die Beteiligungsgrenzen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung von einem auf zehn Prozent anzuheben. Ferner plädierte sie dafür, Arbeitnehmerabfindungen und die Ausgleichszahlung für Handelsvertreter in den halben durchschnittlichen Steuersatz einzubeziehen, auf den Mindeststeuersatz bei dieser Vergünstigung zu verzichten und sie rückwirkend ab 1999 einzuführen.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Union, mit dem die Regierung aufgefordert werden sollte, die mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossenen Regelungen zum Verlustausgleich beim Aktienhandel und Aktienderivathandel rückgängig zu machen.

Die Koalitionsfraktionen argumentierten, dass die "Mittelstandsfeindlichkeit" des Entwurfs nicht zutreffe. Die steuerliche Behandlung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters sehen SPD und Bündnisgrüne in Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Regelung zur Altersversorgung.

Die F.D.P. wies darauf hin, dass das Steuersenkungsgesetz im Bundesrat auch auf Grund der Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz, dessen Regierung von der F.D.P. mitgetragen werde, verabschiedet worden sei. Gleichwohl kritisierte die Fraktion, dass die Entschließung des Bundesrates nicht fair umgesetzt worden sei.

An Handelsvertreter denken

In einem Entschließungsantrag der Fraktion, den die Ausschussmehrheit ablehnte, wird die Wiedereinführung des ermäßigten Steuersatzes für zu eng gehalten, weil sie nur einen beschränkten, aus dem Berufsleben ausscheidenden Personenkreis begünstige. Der ermäßigte Steuersatz müsse daher auch für die Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern wiede reingeführt werden. Die Besteuerung der Veräußerungsgewinne mindestens mit dem Eingangssteuersatz sei nicht Teil des Bundesratsbeschlusses gewesen, so die F.D.P. Gleiches gelte für die Begrenzung der begünstigten Gewinne auf 10 Millionen DM sowie für das Inkrafttreten der Neuregelung erst ab 2001.

Die PDS begründete ihre Ablehnung damit, dass die beschlossene Verringerung des Spitzensteuersatzes abzulehnen sei. Die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes sei dagegen zu begrüßen, da dies auf eine Gleichbehandlung der Kapitalgesellschaften und der Personenunternehmen abziele.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011026
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