Auseinanderentwicklung der Lehrerbesoldung verhindern
(in) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vorgelegt, mit dem eine Auseinanderentwicklung der Lehrerbesoldung durch landesgesetzliche Einstufungen verhindert werden soll (14/8045).
Ein Anpassungsbedarf im Rahmen des Bundesbesoldungsgesetzes besteht der Begründung zufolge vor allem in einigen neuen Bundesländern, aber auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die Länderkammer schlägt mit ihrer Gesetzesinitiative vor, den Lehrämtern in der Bundesbesoldungsordnung A Funktionszusätze hinzuzufügen, die den veränderten Laufbahn- und Verwendungsbereichen entsprechen.
Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen dabei für stufenübergreifend ausgebildete und verwendete Lehrkräfte quotierte Beförderungsämter in Anlehnung an die Regelung für Stufenlehrer in Besoldungsgruppe A 13 eingeführt werden.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Bundesrates erklärt, sie stimme der Initiative zu. Sie werde sich deshalb dafür einsetzen, die vorgeschlagenen Regelungen für eine bundesgesetzliche Einstufung von neuen Lehrämtern noch in das laufende Gesetzgebungs-verfahren zur Modernisierung der Besoldungsstruktur (Besoldungsstrukturgesetz) einzustellen.