GESETZENTWURF
Haftung ändern im Eisenbahnverkehr
(re) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/8172) vorgelegt, mit dem eine Änderung der Haftungsregelung im Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Zur Begründung heißt es, das System der COTIF müsse an die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs im Rahmen der EU angepasst werden. Bislang gehe man im internationalen Eisenbahnverkehr von einer Bahn ohne Trennung von Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmern und von einem Monopol der Netznutzung durch die jeweilige Eisenbahn aus.
Neu geregelt werde die Haftung im Personen- und Güterverkehr. Dabei komme es zu einer Verschärfung der Haftung im Personenverkehr. Zugleich werde die bislang zwingende Haftungsgemeinschaft aller Eisenbahnen, die an einem internationalen Gütertransport beteiligt sind, aufgehoben. So könne die Haftung auf die selbst durchgeführten Transporte beschränkt werden.