BUNDESTAG NAHM ANTRAG AN
Nutztiere in Zukunft artgerechter halten
(vs) Der Bundestag hat am 17. Mai einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/7180), Verbesserungen im Tierschutz national und europaweit voranzutreiben, gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen.
Darin wird die Regierung aufgefordert, die Hennenhaltungsverordnung bald in Kraft zu setzen und für die Schweinehaltung einen Verordnungsentwurf vorzulegen, der sich an Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Die Haltungsverordnungen für andere Nutztiere seien stärker an einer artgerechten Tierhaltung auszurichten. Bei den Transportseiten sei EU-weit eine Obergrenze anzustreben und der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung sei zu minimieren, heißt es in dem Antrag.
Mit den Stimmen der Koalitionfraktionen und der PDS lehnte der Bundestag darüber hinaus einen Antrag der CDU/CSU (14/6047) ab, den Tierschutz fortzuentwickeln. Darin hatte die Union verlangt, eine vorbeugende Impfung gegen Maul- und Klauenseuche sowie Schweinepest einzuführen, die Verordnung zum Schutz von Legehennen EU-weit durchzusetzen, die Dauer von Schlachtviehtransporten auf höchstens sechs Stunden zu beschränken und die Zahl der Tierversuche auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Der Bundestag nahm darüber hinaus den Tierschutzbericht 2001 der Bundesregierung (14/5712) zur Kenntnis, in dem die Ziele der Regierung zur Weiterentwicklung des Tierschutzes dargelegt werden. Das Plenum folgte bei seinen Beschlüssen einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (14/8168).