Zwangsarbeiter-Stiftung soll ohne neutrale Schiedsstelle bleiben
(in) Die nach dem Gesetz zur Zwangsarbeiter-Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" errichtete Kommission für Vermögensschäden mit Sitz in Genf soll bei Beschwerden gegen ihre Entscheidungen nach erneuter Beratung selbst befinden. Der Entwurf aller Fraktionen für ein zweites Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes (14/9032) wurde ebenfalls am 16. Mai an den Innenausschuss überwiesen.
Bisher sah die gesetzlich geregelte Auszahlung von Entschädigungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter unabhängige Beschwerdestellen bei den Partnerorganisationen vor.
Über die Beschwerdemöglichkeit sei mit den USA vereinbart worden, ein Extraverfahren zu schaffen. Die US-Regierung habe jedoch unter Berufung auf das deutsch-amerikanische Regierungsabkommen eine gesonderte Beschwerdekommission für entbehrlich erklärt und eine zweite Befassung der ersten Instanz für ausreichend gehalten und deshalb keinen Beisitzer für eine gesonderte Beschwerdekommission benannt.
Die Vermögenskommission habe die Auffassung mit Hinweis auf geringere Kosten und schnellere Verfahren geteilt. Da die US-Regierung trotz mehrfachen Schriftwechsels nicht eingelenkt habe, müsse das Stiftungsgesetz nun der Sachlage angepasst werden, heißt es in der Begründung.
Die Änderung führe zur unterschiedlichen Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens in Vermögenssachen und übrigen Leistungen. Die unterschiedliche Behandlung sei aber hinnehmbar, da bei der Vermögenskommission eine besondere Gewähr für zutreffende Entscheidungen bestehe. Die Kommissionsmitglieder seien als besonders qualifizierte Persönlichkeiten für diese "schwierige Aufgabe" von deutschen und US-Regierungsstellen berufen worden.