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Das Parlament
Nr. 19 / 03.05.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Hartmut Hausmann

Zwei Wochen Widerspruch

Verbraucherrechte bei Krediten

Zur Stärkung der Verbraucherrechte bei Krediten hat das Europäische Parlament am 20. April in Straßburg einen Richtlinienentwurf der EU-Kommission in erster Lesung zwar gebilligt, mit knapp 150 Änderungsanträgen aber wesentlich abgeändert. Künftig sollen Verbraucher europaweit das Recht erhalten, innerhalb von 14 Tagen Ratenkäufe, Autoleasingabschlüsse und Bankkredite widerrufen zu können. Befristete Kredite können in Zukunft jederzeit gegen ein Entgelt zurückgezahlt werden. Dabei sollen die Zinsen durch eine harmonisierte Berechnung vergleichbar werden. Auch wenn der Ministerrat die Gesetzgebungsvorlage ebenfalls noch beraten muss, sagteBerichterstatter Joachim Wuermeling (EVP) zu dem Zwischenergebnis: "So nützt der Binnenmarkt dem Verbraucher." Schließlich werde inzwischen nahezu jedes zweite Auto geleast.

Entgegen der Kommissionsvorlage sei der Text nun von bürokratischer Überregulierung befreit worden. Das Parlament wolle verhindern, dass Darlehen wegen der EU teurer und schwerer zugänglich werden, sagte Wuermeling. Gerade sozial Schwache würde geschädigt, wenn der Zugang zu Krediten erschwert würde. Durch die Änderungen würden die Vergleichbarkeit der Angebote verbessert.

Hauptstreitpunkt war die von der Kommission angestrebte maximale Harmonisierung. Das Parlament will dagegen nur überall praxistaugliche Mindeststandards durchsetzen. Damit könne künftig in jedem der 25 Mitgliedstaaten schnell und flexibel auf örtlich auftretende Probleme reagiert werden, meinte der Berichterstatter. Zugleich lehnte das Parlament die Schaffung öffentlicher Datenbanken in der EU ab und will nur die ausreichende Verpflichtung durchsetzen, grenzüberschreitenden Zugang zu den Schuldnerregistern in den einzelnen Ländern zu gewährleisten. Damit werde respektiert, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Datenbanksysteme bestehen, welche miteinander im Wettbewerb stehen und teilweise privat betrieben werden.

Anwendung finden soll die Richtlinie nur auf Kredite von über 500 Euro bis zu 100.000 Euro. Hypothekenkredite sowie vor dem Notar oder vor Gericht geschlossene Verträge werden ausgenommen. Darüber hinaus will das Parlament klare und überschaubare Informationen für den Verbraucher durch eine so genannte Infobox mit Informationen über den effektiven Jahreszins, die vereinbarte Kreditlaufzeit, Anzahl und Höhe der Raten sowie die Gesamtkosten des Kredits durchsetzen. Einen weiteren Schutz soll es bei verbundenen Verträgen geben, beispielsweise beim Kauf eines Autos über die Bank des Herstellers. In diesem Fall muss ein Darlehen nicht zurückbezahlt werden, wenn und solange das Produkt mangelhaft ist. H. H.

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