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Das Parlament
Nr. 28 / 05.07.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige

Gesetzentwurf

Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Unfallversicherung für bürgerschaftlich engagierte Personen soll verbessert werden. Mit einem Gesetzentwurf (15/3439) wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Unfallversicherungsschutz für Personen einführen, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten. Das gleiche gilt für ehrenamtlich Tätige, die in Gremien von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften arbeiten. Zur Begründung heißt es, das bürgerschaftliche Engagement gewinne zunehmend an Bedeutung. Angesichts der Haushaltslage von Bund und Ländern sei es zu begrüßen, wenn Aufgaben, die bisher von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wahrgenommen worden seien, nun von ehrenamtlich Tätigen erfüllt werden. Den Angaben zufolge ergeben sich durch den Gesetzentwurf Mehrbelastungen in Höhe von rund 4 Millionen Euro für die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, indem die Pflichtversicherung für ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich erweitert wird.

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