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Das Parlament
Nr. 37 / 06.09.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Lebensmittelrecht neu ordnen

Anpassung an Vorgaben der EU

Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will das deutsche Recht auf dem Gebiet der Lebens- und Futtermittel an Vorgaben der Europäischen Union anpassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/3657) vorgelegt.

Vorgesehen ist unter anderem, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das Fleischhygienegesetz und das Geflügelfleischhygienegesetz, das Säuglingsnahrungswerbegesetz, das Vorläufige Biergesetz und das Gesetz über das Zulassungsverfahren bei natürlichen Mineralwässern abzulösen. Durch die Bündelung von Regelungen, die bislang in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten sind, soll das Lebensmittelrecht vereinheitlicht und damit transparenter werden.

Für die Verbraucher, die Wirtschaft und die Verwaltung werde es künftig einfacher, heißt es, die Vorschriften zu finden. Damit werde auch die Rechtsanwendung leichter.

Den einheitlichen Ansatz auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit verfolgt die Regierung den eigenen Angaben zufolge auch bei den Futtermitteln, soweit Tiere betroffen seien, die "der Lebensmittelgewinnung dienen". Das Futtermittelrecht werde dabei als Teil der Kette in der Lebensmittelsicherheit verstanden. Ereignisse der jüngeren Vergangenheit hätten gezeigt, dass die Futtermittelsicherheit nachhaltige Auswirkungen auf die Sicherheit der Lebensmittel haben kann.

Insgesamt werde damit ein einheitliches Gesetzbuch für Lebensmittel und für Futtermittel geschaffen. Das Futtermittelgesetz sowie das Verfütterungsverbotsgesetz sollen entfallen. Ebenfalls mit geregelt werden sollen Futtermittel für Heimtiere, die nicht für die Lebensmittelgewinnung vorgesehen sind.

Der Bundesrat merkt in seiner Stellungnahme kritisch an, dass nach dem neuen Gesetzesvorhaben fast alle Regelungsbereiche, beispielsweise das gesamte Fleischhygienerecht, in Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden sollen. Die Entscheidungen auf diesem Gebiet würden dann künftig weitgehend ohne Beteiligung des Bundestages und allein von Bundesregierung und Bundesrat getroffen. Die Ermächtigungsnormen ließen heute nicht hinreichend erkennen, in welcher Art von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden soll.

Dem hält die Regierung in ihrer Gegenäußerung entgegen, die wesentlichen Entscheidungen würden auch künftig durch Gesetz getroffen. Sie weist auf vielfältige Regelungen zum Schutz der Gesundheit, auf die Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe, die Vorschriften zum Schutz vor Täuschung oder die Bestimmungen über das Verfütterungsverbot hin. vom

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