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Das Parlament
Nr. 45 / 01.11.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Rezeptfreie Arzneien wieder erstatten

GKV-Leistungen

Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Herausnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll rückgängig gemacht werden. Dies fordert die FDP in einem Antrag (15/3995). Die Regierung solle dazu einen Gesetzentwurf vorlegen und damit den "großen Fehler" der Rezeptpflicht heilen. Die Verschreibungspflicht sei ein ungeeignetes Kriterium zur Abgrenzung zwischen erstattungspflichtigen und nicht erstattungspflichtigen Arzneien, denn sie sei an das Risiko- und Missbrauchspotenzial gekoppelt, und nicht an die Frage der therapeutischen Notwendigkeit oder des Nutzens. Bei rezeptfreien Medikamenten handelt es sich aus der Sicht der Liberalen um bewährte Arzneien, die wegen der Unbedenklichkeit nicht der Verschreibungspflicht unterliegen. Seitdem diese Medikamente für gesetzlich Versicherte nicht mehr erstattungsfähig seien, würden häufiger verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet, die im Regelfall mit stärkeren Nebenwirkungen verbunden und zum Teil deutlich teurer seien als die in ihrer Wirkungsweise vergleichbaren rezeptfreien Medikamente.

Die Konsequenzen für die Patienten seien gravierend: Geringverdiener müssten entweder auf die notwendige Therapie ganz verzichten oder Medikamente einnehmen, die häufig nicht nur teuer seien, sondern auch medizinisch belastender sein könnten, heißt es in der Begründung. Notwendig wäre daher eine Überarbeitung der Negativliste. Die Liberalen schlagen vor, auf diese Liste solche Präparate zu setzen, die bewusst nicht zum Leistungsspektrum der GKV zählen sollen, statt "nach Rasenmähermethode" viele bewährte preiswerte und nebenwirkungsarme Arzneien den gesetzlich Versicherten vorzuenthalten. bes

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