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111/2001
Stand: 17.04.2001
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F.D.P. will bisheriges Genehmigungsverfahren für Stiftungen abschaffen

/Kultur und Medien/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die F.D.P.-Fraktion will das "umständliche" Genehmigungsverfahren für die Bildung von Stiftungen abschaffen. Dazu legte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Re-

form des Stiftungszivilrechts (14/5811) vor. Darin heißt es weiter, die Bildung von Stiftungen solle künftig so einfach und so schnell wie möglich erfolgen können. Deshalb müsse das Stiftungsrecht entbürokratisiert werden. Um die öffentliche Akzeptanz von Stiftungen zu fördern und den Stiftungsgedanken in weiten Bevölkerungskreisen zu etablieren, müssten die Stiftungen zudem transparenter werden. Nach dem Willen der Liberalen soll jede Stiftung wie ein Wirtschaftsunternehmen jährlich Rechenschaft über ihre Tätigkeit und ihre finanziellen Aktivitäten geben. Damit werde gegenüber der Öffentlichkeit dokumentiert, dass Stiftungsgelder nach Recht und Gesetz verwaltet würden. Außerdem könnten sich so potenzielle Stifter darüber informieren, wie man das eigene Vermögen zu dem Allgemeinwohl dienenden Zwecken verwenden kann.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, nach jahrelangen Diskussionen innerhalb und außerhalb des Parlaments sei im Sommer 2000 die Reform der Stiftungssteuerrechts beschlossen worden. Die Reform des Stiftungszivilrechts stehe bis heute aus. Diese sei von großer Bedeutung, um den Stiftungsgedanken in Deutschland weiter zu stärken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_111/02
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