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246/2003
Stand: 10.11.2003
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Anteil der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen liegt bei rund 6,4 Prozent

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Anteil der in das allgemeine Stromnetz einspeisendenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) an der gesamten Stromerzeugung hat im Jahr 2001 rund 6,4 Prozent betragen. Im Jahr davor seien es rund 6,6 Prozent, 1998 rund 6,4 Prozent gewesen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (15/1870) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1755). KWK-Anlagen tragen der Regierung zufolge durch ihren höheren Wirkungsgrad zu einem geringeren Energieeinsatz und damit geringeren Emissionen bei. Um diese Anlagen in größerem Umfang einzusetzen, gewähre das Mineralölsteuergesetz eine vom Nutzungsgrad abhängige, gestaffelte Steuerbegünstigung. Ab einem Jahres- oder Monatsnutzungsgrad von 70 Prozent könnten KWK-Anlagen vollständig von der Steuer entlastet werden. Aus heutiger Sicht werde sich der Anteil der KWK erhöhen, betont die Regierung. Der Anteil der industriellen KWK-Anlagen, die nicht in das allgemeine Stromnetz einspeisen, an der deutschen Stromerzeugung habe 2001 rund 7 Prozent, 2000 rund 6,8 Prozent und 1998 rund 7,6 Prozent betragen. Durch die Förderung seit dem Jahr 2000 habe der mit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes drohende Rückgang der KWK eingeschränkt werden können, stellt die Regierung fest. Das aktuelle KWK-Gesetz schaffe darüber hinaus Voraussetzungen zur Modernisierung und zum Ausbau der KWK. Da es erst am 1. April 2002 in Kraft getreten sei, könne derzeit über die Auswirkungen noch nichts gesagt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_246/10
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