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273/2003
Stand: 10.12.2003
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Existenzsicherung von Hilfebedürftigen der kommunalen Ebene überlassen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Mit einem Gesetzentwurf zur Sicherung der Existenzgrundlagen (15/2139) will der Bundesrat Menschen in Notlagen helfen, die Beschäftigungssituation vor allem gering qualifizierter Hilfesuchender verbessern und die Arbeitslosigkeit für diesen Personenkreis abbauen. Zentrale Bedeutung komme dabei der Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und Leistungsgewährung für die Hilfesuchenden in kommunal betriebenen Vermittlungsagenturen zu. Der Vorrang von Arbeit, Qualifizierung und gemeinnütziger Beschäftigung vor dem Bezug von Geldleistungen solle sicherstellen, so die Länderkammer, dass die Beschäftigungsfähigkeit unabhängig von den aktuellen Beschäftigungschancen erhalten oder erhöht wird.

Mit Lohnfreistellungen und Lohnzuschlägen wollen die Länder erreichen, dass Beschäftigte, die Arbeiten verrichten, für die nur eine geringe Qualifikation erforderlich ist, insgesamt aus ihrem erzielten Arbeitsaufkommen und staatlicher Unterstützung über ein höheres Haushaltseinkommen verfügen als bei der bisherigen Sozialhilfe. "Unabdingbare" Voraussetzung für ein effektives Hilfesystem, für Arbeitsanreize und für den Abbau von Doppelregelungen sowie von Bürokratie sei es, die Arbeitslosenhilfe abzuschaffen und alle Vermittlungs-, Beratungs- und Leistungsaufgaben den kreisfreien Städten und Landkreisen zuzuweisen. Kompetenzen der Bundesanstalt für Arbeit, etwa bei der bundesweiten Erfassung offener Stellen und der Anwendung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, sollen im Zuge von Vereinbarungen zwischen den Trägern der Existenzsicherung und der Arbeitsverwaltung genutzt werden. Die finanziellen Mehraufwendungen, die durch die Verlagerung von Aufgaben auf die kommunalen Träger der Existenzsicherung zukommen, müssten mit Mitteln des Bundes aufgebracht werden, da der Bund von dieser Aufgabe entlastet würde. Die Bundesleistung dürfe nicht nur die eigentlichen Transferleistungen beinhalten, sondern auch einen Teil der Verwaltungskosten, die den Ländern und letztlich den Kommunen durch die Aufgabenverlagerung entstehen.

Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme ab, weil die Nachteile die Vorteile überwiegen würden. Die Bundesratsvorlage ziele darauf ab, die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammenzufassen. Künftig solle neben dem Arbeitslosengeld nur noch ein steuerfinanziertes soziales Sicherungssystem zur Verfügung stehen, in dem dann erwerbsfähige, aber auch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengefasst sind. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Entwurf als einen Schwerpunkt die Zusammenführung der steuerfinanzierten Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vorsieht und darin mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Hartz-IV-Gesetz übereinstimmt. Kritisiert wird allerdings, dass Doppelstrukturen in der Betreuung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger beibehalten oder geschaffen werden. Auch führe das Vorhaben zu einem stärkeren Sozialabbau im Vergleich zum Hartz-IV-Gesetz. Der öffentliche Beschäftigungssektor würde erheblich ausgeweitet. Das Anreizsystem aus Lohnfreistellung und Lohnzuschlägen sei kompliziert und nicht zielführend, die dauerhafte Niedriglohnsubventionierung führe zu Lohnsenkungen. Das Sozialhilferecht und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würden nicht inhaltlich modernisiert. Auch fehle eine überzeugende Finanzrechnung, Aufgaben- und Finanzverantwortung stimmten nicht überein. Schließlich werde auch das Wohngeldrecht nicht entbürokratisiert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_273/04
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