hib-Meldung
261/2004
Stand: 28.10.2004
EU-Waffenembargo gegenüber China laufend überprüfen
15/4035). Ferner solle sie sich
für eine einheitliche und verbindliche
Rüstungsexportpolitik gegenüber China einsetzen. Bis es
eine andere Regelung der EU gebe, etwa einen weiterentwickelten,
verbindlichen Verhaltenskodex, solle die Regierung am Waffenembargo
festhalten und gleichzeitig ihre restriktive
Rüstungsexportpolitik fortsetzen. Eine Aufhebung des
Waffenembargos könne erst in Betracht gezogen werden, wenn
China den Pakt der Vereinten Nationen über politische und
bürgerliche Rechte rasch ratifiziert, wenn die jüngsten
Verfassungsänderungen zu Menschenrechten und zum
Privateigentum weiter umgesetzt und die substanziellen
Autonomierechte für ethnische Minderheiten gestärkt
werden. Zu berücksichtigen seien in diesem Zusammenhang auch
die Nichtverbreitung von Material und Technologien für
Massenvernichtungswaffen und Trägerraketen sowie die
friedliche Beilegung des Streits mit Taiwan. Die Fraktionen stellen
fest, dass das gegenwärtige Waffenembargo der EU
gegenüber China von den Mitgliedstaaten unterschiedlich
interpretiert werde. Zurzeit zeichne sich kein Konsens für
eine Aufhebung ab. Der Rat für allgemeine Angelegenheiten und
Außenbeziehungen habe im April den Ausschuss der
Ständigen Vertreter und das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee damit beauftragt, das Thema weiter zu
verfolgen und vor allem die Menschenrechtssituation in China und
die Anwendbarkeit des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren
"in Betracht zu ziehen".
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich an der laufenden
Überprüfung des EU-Waffenembargos gegenüber China
beteiligen, fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in
einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_261/03