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282/2004
Stand: 18.11.2004
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Situation der "Breitenkultur" in Deutschland skizzieren

Kultur und Medien/Große Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Situation der "Breitenkultur" in Deutschland interessiert die CDU/CSU-Fraktion. In einer Großen Anfrage (15/4140) heißt es, diese Breitenkultur, auch Laienkultur genannt, sei bisher nur punktuell untersucht worden. Teilweise werde sie mit Soziokultur gleichgesetzt. Die Regierung soll sagen, was sie unter den Begriffen Breiten- oder Laienkultur versteht, wie viele Bürger in Deutschland sich im Kulturwesen ehrenamtlich engagieren und ob es Anzeichen dafür gibt, dass die demografische Entwicklung zu Nachwuchsproblemen für Laientheater und Laienensembles führt. Gefragt wird nach dem Stellenwert der Angebote allgemein bildender Schulen, Volkshochschulen und allgemeiner Hochschulen im Vergleich zu den kulturellen Angeboten der Laienorganisationen und nach der Bedeutung der neuen Medien bei der Informationsbeschaffung und der Förderung von Breiten- oder Laienkultur. Die Bundesregierung soll auch zur Rolle der Breitenkultur bei der Integration von Zuwanderern Stellung nehmen und darstellen, welchen Anteil die Breitenkultur am Beitrag der Kulturwirtschaft zum Bruttosozialprodukt in Deutschland hat.

Ferner erkundigen sich die Abgeordneten, wie und in welchem Umfang Laienkultur öffentlich und privat gefördert wird, wie die Regierung die Auftrittssituation von Nachwuchskünstlern aus dem Laienkulturbereich beurteilt und was die Regierung unternehmen will, um die Komplexität gesetzlicher und bürokratischer Anforderungen an die Führungskräfte von bürgerschaftlich geleiteten Kultureinrichtungen zu verringern. Darüber hinaus will die Fraktion erfahren, wie die Regierung die in Dachverbänden organisierten Kinder- und Jugendtheater unterstützt, wie hoch der Anteil der Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Ländern ist, die im Schulalter ein Musikinstrument erlernen, und welche Bedeutung die Regierung der kulturellen Arbeit mit Senioren beimisst. Schließlich soll die Regierung sagen, ob künftige Empfänger von Arbeitslosengeld II bei entsprechender Qualifikation auch an in der Breitenkultur tätige Vereine vermittelt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_282/03
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