hib-Meldung
316/2004
Stand: 20.12.2004
Bedarf an Betreuungsangeboten für behinderte Menschen steigt
15/4372) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4203) fest. Das Durchschnittsalter
der heute in Wohnheimen untergebrachten Behinderten liege bei rund
40 Jahren. Lediglich 20 Prozent der dort lebenden
Leistungsempfänger seien 55 oder mehr Jahre alt. Da die
Lebenserwartung dieser Menschen etwa der Nichtbehinderter
entspreche, werde in den meisten Fällen mit einem
langjährigen weiteren Bedarf an Eingliederungshilfe mit hohen
Kosten für die Sozialhilfeträger gerechnet. Weit mehr
jüngere Behinderte als früher verließen heute ihr
Elternhaus früher und nähmen ihr Recht auf ein
eigenständiges und eigenverantwortliches Leben wahr. Hinzu
komme, dass angesichts des medizinischen Fortschritts auch der
Anteil Schwerstbehinderter in stationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe zunehme. Die Regierung erwartet daher, dass die
Ausgaben für die Eingliederungshilfe Behinderter in den
nächsten Jahren weiter steige, wenn nicht wirksam
gegengesteuert werde. Der erwartete Anstieg der Ausgaben für
Eingliederungshilfen werde die Sozialhilfeträger finanziell
zusätzlich belasten, heißt es in der Antwort. Derzeit
würde eine Loslösung der Eingliederungshilfe aus dem
Sozialhilferecht bei weiterer Ausführung durch die
Sozialhilfeträger oder durch andere Leistungsträger
diskutiert, und zwar mit und ohne Kostenübernahme durch den
Bund. Überlegt werde auch, die Kosten weiter den
Sozialhilfeträgern zu überlassen und die Leistungen
unabhängig von der Bedürftigkeit auszugestalten. Denkbar
sei ferner, Teilleistungen der Eingliederungshilfe aus dem
Sozialhilferecht herauszulösen und in ein bundesfinanziertes
"Bundesteilhabegeld" zu überführen. Eine weitere
Alternative sei ein "Leistungsgesetz". Die Regierung lehnt nach
eigener Darstellung Forderungen nach einer Verlagerung von
Eingliederungshilfekosten auf den Bund ab und spricht sich gegen
Leistungseinschränkungen bei der Eingliederungshilfe aus. Die
vor allem betroffenen überörtlichen
Sozialhilfeträger müssten die Emanzipation behinderter
Menschen durch Eingliederungshilfe unterstützen, die sich an
Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung
orientiere, und den Kostenanstieg durch Änderung der jetzigen
Versorgungsstrukturen in der Eingliederungshilfe dämpfen. Dies
sei möglich durch den Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
und der Familiepflege, durch eine Differenzierung der Wohnformen,
durch Aufgabe der Dreiteilung
"ambulant/teilstationär/stationär" und durch eine
einheitliche Unterstützung Behinderter durch Leistungen aus
"überörtlich gesteuerter Hand". Die Regierung betont,
dass es zur Verankerung der Eingliederungshilfe im Sozialhilferecht
keine Alternative gebe. Dies gelte auch für die weitere
Finanzierung dieser Leistungen durch die Sozialhilfeträger.
Ein eigenes Leistungsgesetz für Behinderte sei nicht geplant,
heißt es weiter.
Berlin: (hib/VOM) Der Bedarf an spezifischen ambulanten und
stationären Betreuungsangeboten für behinderte Menschen
steigt stetig, ohne dass dem nennenswerte Abgänge aus den
Wohnheimen für Behinderte gegenüberstehen. Dies stellt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/04