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060/2005
Stand: 28.02.2005
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Überschreiten der Belastungsgrenze nicht Ziel bei Bundeswehr-Ausbildung

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Es gibt keine Ausbildungsinhalte bei der Bundeswehr, die ein Überschreiten der physischen und psychischen Belastungsgrenze zum Ziel haben. Dies verdeutlicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4902) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/4761). Ein Heranführen in die Nähe der Belastungsgrenze Einzelner oder des Teams sei jedoch für das Herstellen der Einsatzbereitschaft von Bedeutung. Ausbildung solle auch die körperliche und geistige Belastbarkeit erhöhen und damit "robuste und belastungsfähige" Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz vorbereiten. Es sei aber unmissverständlich festzuhalten, dass auch in der Ausbildung keine Befehle erteilt werden dürften, die eine Straftat beinhalten, gegen die Menschenwürde, das humanitäre Volkerrecht oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder die Gesundheit der Soldalten beeinträchtigen. Derzeit erfolge die Anpassung der Ausbildungsziele und -inhalte an das erforderliche "Fähigkeitsspektrum" der Streitkräfte, so die Antwort weiter. Dabei habe die einsatzorientierte, realitätsnahe Ausbildungspraxis "stets und in jeder Hinsicht" die Grundrechte der Menschenwürde, der Unverletzlichkeit und der Freiheit der Person sowie Grundsätze der Inneren Führung zu wahren. Die Regierung ergänzt die Antwort an die Unionsfraktion um den Hinweis, dass in der Allgemeinen Grundausbildung keine Ausbilder eingesetzt werden, die selbst nur Grundausbildungsniveau haben. Solche Soldaten müssten die Befähigung zum Ausbilder im Rahmen der Ausbildung zum Vorgesetzten und militärischen Führer erwerben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_060/04
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