hib-Meldung
060/2005
Stand: 28.02.2005
Überschreiten der Belastungsgrenze nicht Ziel bei Bundeswehr-Ausbildung
15/4902) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU (15/4761). Ein Heranführen in die
Nähe der Belastungsgrenze Einzelner oder des Teams sei jedoch
für das Herstellen der Einsatzbereitschaft von Bedeutung.
Ausbildung solle auch die körperliche und geistige
Belastbarkeit erhöhen und damit "robuste und
belastungsfähige" Soldatinnen und Soldaten für den
Einsatz vorbereiten. Es sei aber unmissverständlich
festzuhalten, dass auch in der Ausbildung keine Befehle erteilt
werden dürften, die eine Straftat beinhalten, gegen die
Menschenwürde, das humanitäre Volkerrecht oder
Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder die Gesundheit der
Soldalten beeinträchtigen. Derzeit erfolge die Anpassung der
Ausbildungsziele und -inhalte an das erforderliche
"Fähigkeitsspektrum" der Streitkräfte, so die Antwort
weiter. Dabei habe die einsatzorientierte, realitätsnahe
Ausbildungspraxis "stets und in jeder Hinsicht" die Grundrechte der
Menschenwürde, der Unverletzlichkeit und der Freiheit der
Person sowie Grundsätze der Inneren Führung zu wahren.
Die Regierung ergänzt die Antwort an die Unionsfraktion um den
Hinweis, dass in der Allgemeinen Grundausbildung keine Ausbilder
eingesetzt werden, die selbst nur Grundausbildungsniveau haben.
Solche Soldaten müssten die Befähigung zum Ausbilder im
Rahmen der Ausbildung zum Vorgesetzten und militärischen
Führer erwerben.
Berlin: (hib/BOB) Es gibt keine Ausbildungsinhalte bei der
Bundeswehr, die ein Überschreiten der physischen und
psychischen Belastungsgrenze zum Ziel haben. Dies verdeutlicht die
Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_060/04