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070/2005
Stand: 09.03.2005
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"Sicherheit der Hochwasserschutzanlagen gewährleistet"

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Sicherheit der Hochwasserschutzanlagen ist trotz der Einwirkungen des Steinkohlenbergbaus, etwa durch Absenkungen an der Geländeoberfläche, gewährleistet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5007) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4774) unter Hinweis auf Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen mit. Zu den volkswirtschaftlichen Schäden bei einer Hochwasserkatastrophe in einer Bergbauregion wie dem Niederrhein liegen der Antwort zufolge keine aktuellen Abschätzungen vor. Der Gehalt an Schwermetallen im Grubenwasser und in Abwässern des Steinkohlebergbaus sei nicht erheblich und entspreche der natürlichen Hintergrundbelastung. Er habe daher keine umweltrelevante Bedeutung. Den durchschnittlichen Chloridgehalt der Grubenwässer gibt die Regierung mit zehn bis 30 Gramm pro Liter an, wobei es allerdings keine Grenzwerte gebe. In den Mommbach in Dinslaken/Voerde würden keine Grubenwässer oder Abwässer des Steinkohlenbergbaus eingeleitet, heißt es weiter.

Durch Umbauten der Grubenwasserhaltung und den Bau übertägiger Druckwasserleitungen hat nach Darstellung der Regierung auch erreicht werden können, dass in die meisten Nebengewässern von Lippe und Emscher kein Grubenwasser mehr einfließt. Darüber hinaus würden durch den Steinkohlebergbau keine unzulässigen Veränderungen oder Schäden in der Tier- und Pflanzenwelt hervorgerufen. Auch was radioaktive Stoffe angehe, seien im vergangenen Jahr keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden.

Nach derzeitigen Erkenntnissen betragen die nicht der laufenden Förderung zuzurechnenden Kosten des Bergbaus rund 500 Millionen Euro pro Jahr, so die Regierung. Über eine weitere Rückführung der Beihilfen von 2,7 Milliarden Euro in diesem Jahr auf bis zu 1,83 Milliarden Euro 2012, verbunden mit einer Verringerung der Produktion von 26 Millionen Tonnen in diesem Jahr auf 16 Millionen Tonnen 2012, hätten sich der Bund und die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland geeinigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_070/02
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