Menschenrechtsausschuss: Folterverbot gilt absolut
Anlässlich der aktuellen Diskussion zum Folterverbot in
Deutschland und der heutigen Menschenrechtsdebatte im Bundestag
erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christa Nickels:
"Das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden
Behandlung gilt absolut und ohne Ausnahme.
Es handelt sich hierbei um eines der elementaren und unabdingbaren
Grund- und Menschenrechte in der internationalen
Staatengemeinschaft. Das Folterverbot gehört zum Kernbestand
unserer Verfassung. Es ist als zwingendes Recht anerkannt und in
zahlreichen Menschenrechtsabkommen verankert. Diese Abkommen gelten
auch für die Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt in diesen Regelungen keinen Raum dafür, dass Folter
oder die Androhung von Folter im Einzelfall einmal erlaubt sein
könnte.
Diese Überzeugung wird von allen Mitgliedern des Ausschusses
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe geteilt. Sie ist
ein zentraler Bestandteil der politischen Arbeit des
Ausschusses."
Der Ausschuss hat sich in seiner 10. Sitzung am 12. März 2003
anlässlich der Äußerungen des Vorsitzenden des
Deutschen Richterbundes und der sich anschließenden
öffentlichen Diskussion von der Bundesregierung über das
verfassungs- und völkerrechtliche Folterverbot unterrichten
lassen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des
Ausschusses unter den Rufnummern 227-33550 und 227-37839 zur
Verfügung.
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