Menschenrechtsausschuss zum Kriegsbeginn im Irak: Humanitäres Kriegsvölkerrecht beachten
Anlässlich des Kriegsbeginns im Irak erklären die
Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe einvernehmlich:
"Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
ist tief betroffen über den Beginn des Krieges im Irak.
Wir denken an die möglichen Opfer unter der
Zivilbevölkerung, besonders an die Kinder, die Frauen und die
Alten, aber auch an die Soldaten und ihre Familien.
Da der Krieg nicht verhindert werden konnte, appellieren wir an die
Kriegführenden, strikt das humanitäre
Kriegsvölkerrecht und hier insbesondere die Zusatzprotokolle
zum Genfer Rot-Kreuz-Abkommen zum Schutz der Zivilbevölkerung
zu beachten.
Die nationalen und internationalen Hilfsorganisationen sind
aufgefordert, die nötigen humanitären
Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
Der Ausschuss unterstützt alle nationalen und internationalen
humanitären Maßnahmen zur Versorgung der Opfer des
Irakkonfliktes."
Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des
Ausschusses unter den Rufnummern 227-33550 und 227-37839 zur
Verfügung.
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