Bundestag stellt Weichen für bürgerschaftliches Engagement
Im Deutschen Bundestag ist am 7. Mai 2003 ein Unterausschuss
"Bürgerschaftliches Engagement" durch die Vorsitzende des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kerstin
Griese, MdB, konstituiert worden. Aufgabe des Gremiums ist es, die
Umsetzung der Beschlüsse der Enquête-Kommission "Zukunft
des bürgerschaftlichen Engagements" vorzubereiten sowie
laufende Gesetzesvorhaben und Initiativen hinsichtlich ihrer
Wirkungen auf eine nachhaltige Engagementförderung zu
überprüfen.
Dem Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
gehören 11 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller
Fraktionen an. Zum Vorsitzenden ist der Abgeordnete Dr. Michael
Bürsch (SPD) gewählt worden.
Dr. Bürsch erklärte in der konstituierenden Sitzung, dass
bürgerschaftliches Engagement eine unverzichtbare
Voraussetzung für den Zusammenhalt der Gesellschaft sei.
Bürgerschaftliches Engagement bedürfe nicht nur der
Nachhaltigkeit, sondern es sei auch sinnvoll, die
Unterstützungsstrukturen für dieses Engagement auf der
Ebene der Bundespolitik zu verstetigen. Es müsse darum Aufgabe
des Unterausschusses sein, die Anliegen aus der
Bürgergesellschaft in die Bundespolitik zu tragen. In dieser
Legislaturperiode komme es darauf an, die Umsetzung der
vielfältigen Handlungsempfehlungen des Schlussberichts der
Enquête-Kommission auf dem Gebiet der Innen- und
Rechtspolitik, der Familienpolitik, der Gesundheits- und
Sozialpolitik, der Steuerpolitik der Bildungspolitik und der
Entwicklungspolitik vorzubereiten und fachkundig zu
begleiten.
Der Unterausschuss wolle sich zudem auf der Grundlage von
öffentlichen Anhörungen, Expertengesprächen und
anderen Formen des Dialogs an der öffentlichen Diskussion zu
Angelegenheiten des bürgerschaftlichen Engagements
beteiligen.
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