Erklärung der Vorsitzenden des Finanzausschusses zur geplanten öffentlichen Anhörung am 4. Juni 2003
Zu Presseveröffentlichungen, der Finanzausschuss habe
Sachverständige zu der für den 4. Juni 2003 vorgesehenen
öffentlichen Anhörung zum Thema Finanzplatz ausgeladen,
erklärt die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen
Bundestages, Christine Scheel, MdB:
"Diese Behauptung trifft nicht zu. Der Finanzausschuss hatte bisher
noch keine Sachverständigenliste für die Anhörung
zum Finanzplatz Deutschland beschlossen. Auch wurden
Sachverständige nicht ausgeladen, da bisher noch gar keine
Einladung zu der Anhörung durch die Vorsitzende erfolgt
ist.
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 7. Mai 2003
erstmalig mit der Frage der einzuladenden Sachverständigen und
ihrer Anzahl befasst. In dieser Sitzung haben die Fraktionen der
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP auf
Anregung der FDP hin beschlossen, die Anzahl der zu der
Anhörung einzuladenden Sachverständigen zu begrenzen.
Ziel ist es, innerhalb der vorgesehenen Anhörungszeit eine
intensive und möglichst für alle Beteiligten
erkenntnisreiche Diskussion zu ermöglichen. Die eine
Begrenzung befürwortenden Fraktionen streben an, mit
möglichst allen eingeladenen Sachverständigen ins
Gespräch zu kommen, was bei einem sehr viel umfangreicheren
Kreis nur unter unverhältnismäßig
größerem Zeitaufwand möglich wäre."
Die Liste der Einzelsachverständigen und Organisationen, die
zu der am 4. Juni 2003 stattfindenden Anhörung des
Finanzausschusses eingeladen werden, kann über das Sekretariat
des Finanzausschusses (Tel. 030-227-32468; Email:
finanzausschuss@bundestag.de) bezogen werden.
Der Anhörung liegen die Anträge der Fraktionen der
Koalitionsfraktionen
(Drucksache 15/930), der Fraktion der CDU/CSU
(Drucksache 15/748) sowie der Fraktion der FDP
(Drucksache 15/369) zugrunde
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