Keine Sondersitzung des Haushaltsausschusses
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat die von der
FDP-Fraktion beantragte Sondersitzung des Haushaltsausschusses
für den 18. oder 21. Juli 2003 abgelehnt. In seinem Schreiben
an den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion
heißt es zur Begründung der Entscheidung:
"Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt Ihren Antrag. Die
Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben
widersprochen, weil der Haushaltsausschuss in seiner letzten
Sitzung vor der Sommerpause umfassend über die Beschlüsse
des Bundeskabinetts zum Entwurf des Bundeshaushalts 2004 und zum
Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform informiert worden sei.
Zudem habe die Bundesregierung angekündigt, dass sie
rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen im September
Maßnahmen zur Finanzierung des Vorziehens der Steuerreform
vorlegen werde.
Bei Widerspruch mehrerer Fraktionen habe ich einerseits den
Gesichtspunkt, sitzungsfreie Wochen grundsätzlich für die
Wahrnehmung anderer Termine und Verpflichtungen freizuhalten,
andererseits das Beratungsinteresse der antragstellenden Fraktion
zu berücksichtigen. Eine Genehmigung setzt nach der hierzu
bestehenden parlamentarischen Praxis voraus, dass ein zwingender
Ausnahmegrund für die Durchführung der Sitzung innerhalb
der sitzungsfreien Zeit vorliegt, weil ein aktueller und dringender
Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht, etwa im Hinblick auf
Zeitpläne bei Gesetzgebungsvorhaben oder auf bevorstehende
Entscheidungen der Regierung, die eine vorherige parlamentarische
Befassung erforderlich machen. Demgegenüber ist einem
bloßen Informations- und Unterrichtungsbedarf eines
Ausschusses weniger Gewicht beigemessen worden.
Im vorliegenden Fall ist ein zwingender Beratungs- und
Entscheidungsbedarf nicht festzustellen, weil die von der Regierung
angekündigten und in einer Pressekonferenz des Bundeskanzlers
und des Bundesministers der Finanzen am 16. Juli 2003 vorgestellten
Überlegungen zur Finanzierung einer vorgezogenen Steuerreform
im Rahmen der Haushaltsberatungen ab September nach regulärer
Einbringung des Haushaltes 2004 im Plenum und im Haushaltsausschuss
behandelt werden können. Damit bleibt auch sichergestellt,
dass - worauf Sie zu Recht hinweisen - das Parlament und nicht die
Regierung endgültig über die Finanzierung einer
vorgezogenen Steuerreform entscheidet."
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