Bundestagspräsident Thierse begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
"Die Entscheidung stärkt die Rechte der Abgeordneten, weil
sie klarstellt, dass Schriftstücke, die ihnen im Zusammenhang
mit ihrer parlamentarischen Arbeit anvertraut worden sind, auch
dann nicht beschlagnahmt werden dürfen, wenn sie sich im
Büro eines Abgeordnetenmitarbeiters befinden. Das in der
Verfassung verankerte Beschlagnahmeverbot dient dem Schutz des
Vertrauensverhältnisses zwischen Abgeordneten und
Bürgern", sagte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nach
der heute verkündeten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat gleichzeitig festgestellt, dass
der Bundestagspräsident bei seiner Genehmigung der
Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen im Büro eines
Fraktionsmitarbeiters nicht die Rechte von Abgeordneten verletzt
hat. Der Bundestagspräsident hatte neben dem Schutz der
räumlichen Integrität des Bundestages die
Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Rechte seiner
Mitglieder berücksichtigt. Seine Prüfungspflicht ist
jedoch auf eine Evidenzkontrolle beschränkt, die das Vorliegen
eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses
einschließt. Es war nicht seine Aufgabe, darüber hinaus
im Einzelnen die Rechtmäßigkeit der richterlichen
Anordnung zu
überprüfen. Die Organklage gegen den Präsidenten
wurde deshalb vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
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