Enquete-Kommission befragt Expertinnen und Experten zur Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen
Forschung in der Medizin ist unerlässlich. Solange daran
Patienten und Probanden beteiligt sind, die über Nutzen und
Risiken umfassend aufgeklärt wurden und sich freiwillig
für die Mitwirkung entschieden haben, ist diese Forschung
wenig umstritten. Anders stellt sich die Lage dar, wenn es um
medizinische Forschung an Menschen geht, die nicht persönlich
zustimmen können, wenn es sich um Kinder, um Menschen mit
geistiger Behinderung oder Demenzkranke, um Wachkomapatienten,
Unfallopfer oder psychisch Kranke handelt.
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
veranstaltet am Montag, 22. September 2003, eine öffentliche
Anhörung zu Fragen der Forschung an
nichteinwilligungsfähigen Menschen. Sie hat zehn Expertinnen
und Experten eingeladen, die aus ihrer wissenschaftlichen und
praktischen Erfahrung bei der Klärung unter medizinischen,
rechtlichen und ethischen Aspekten helfen sollen. Ist Forschung an
nichteinwilligungsfähigen Menschen ohne Alternativen und in
welchen Fällen ist das so? Wie müssen diese Patientinnen
und Patienten in ihren Rechten geschützt werden? Reichen die
vorhandenen Kontrollinstrumente aus oder muss der Gesetzgeber
nachbessern?
Die Kommission geht diesen Fragen vor dem Hintergrund der
Europäischen Richtlinie zur "guten klinischen Praxis"
(GCP-Richtlinie) nach, die mit Hilfe der 12. Novelle zum
Arzneimittelgesetz in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel
ist es, die Stimme der Kommission beratend in den
Gesetzgebungsprozess einzubringen. Der Fragenkatalog und eine
Übersicht über die eingeladenen Expertinnen und Experten
können im Internet auf der Homepage der Enquete-Kommission
http://www.bundestag.de/medizin
abgerufen werden.
Wichtiger Hinweis:
Da die Veranstaltung nicht in den Räumen des Deutschen
Bundestages stattfindet, ist die rechtzeitige Anmeldung für
alle Teilnehmer (Name, Geburtsdatum, Organisation) - auch für
akkreditierte Journalistinnen und Journalisten bzw. Kamerateams -
unerlässlich. Bitte beachten Sie außerdem, dass für
den Einlass in den Tagungsort die Vorlage eines gültigen
Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) notwendig
ist.
Anmeldung:
Sekretariat der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen
Medizin"
Tel. 227-31771, 227-31772, 227-31773
E-Mail:
enquete.medizin@bundestag.de
22.09.2003 11.00-17.00 Uhr |
Bundesministerium der Finanzen, Großer Saal, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin. |
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