Bedeutung des Petitionsrechts als Instrument praktischer Demokratie unterstrichen
Die Bedeutung des Petitionsrechts als Grundrecht der Menschen in
unserem Land haben die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse
des Bundes und der Länder sowie die Bürgerbeauftragten
hervorgehoben. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung in der
schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel würdigten sie
das Petitionsrecht als ein wesentliches Instrument praktischer
Demokratie.
Die Konferenzteilnehmer begrüßten die zwischenzeitliche
Verankerung des Petitionsrechts im Entwurf der Europäischen
Verfassung als fundamentales Grundrecht der Bürgerinnen und
Bürger Europas. Sie setzten sich übereinstimmend für
eine Stärkung dieses Bürgerrechts in der praktischen
Durchsetzung ein.
Darüber hinaus befürworteten die Ausschussvorsitzenden
und Bürgerbeauftragten im Interesse der Petenten eine engere
Zusammenarbeit der entsprechenden Institutionen im
deutschsprachigen Raum Europas. Als konkrete Ansätze sahen sie
einen verstärkten Informationsaustausch sowie eine bessere
Vernetzung. Das vom Europäischen Bürgerbeauftragten vor
wenigen Jahren eingerichtete Internet-Netzwerk wurde als Schritt in
die richtige Richtung bewertet.
Die Konferenzteilnehmer setzten sich außerdem für eine
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der
Petitionsausschüsse und Bürgerbeauftragten ein. Nur eine
umfassende Kenntnis dieses grundgesetzlich verbrieften Rechts und
der dadurch eröffneten Möglichkeiten versetze die
Menschen auch in die Lage, aktiv zu werden und beispielsweise die
Entscheidungen von Ämtern und Behörden durch Einschaltung
von Petitionsausschüssen oder Bürgerbeauftragten
überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu
lassen.
Weitere Themen der Konferenz waren aktuell interessierende Themen
wie die Einreichung von Petitionen per E-Mail, die Erhöhung
der Sicherheitsstandards in Schulbussen sowie Fragen der
länderübergreifenden Parkerlaubnis für
Behinderte.
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