Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte verbesserungswürdig
Der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
führte am 10. Dezember 2003 ein öffentliches
Expertengespräch zu Fragen des Versicherungsschutzes für
bürgerschaftlich Engagierte durch.
Zentrale Erkenntnis aus diesem Gespräch war, dass der
Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte
verbesserungswürdig sei. Der Unterausschuss begrüßt
es daher, dass die Länder Hessen, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz
Rahmenversicherungsverträge anbieten, die Lücken im
Versicherungsschutz der Engagierten schließen helfen. Andere
Länder wollen ähnliche Möglichkeiten schaffen, die
Vereine und ihre Akteure besser abzusichern. Der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt klar, dass
grundsätzlich eine Deckung von Schäden im Zusammenhang
mit Ehrenamt über die private Haftpflichtversicherung besteht.
Nur öffentliche oder gesetzlich ausdrücklich als
ehrenamtliche Tätigkeit bezeichnete Ehrenämter sowie
solche, bei deren freiwilliger Tätigkeit es sich um eine
sogenannte "verantwortliche" Tätigkeit handelt, sind vom
Schutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Der Vorsitzende des Unterausschusses "Bürgerschaftliches
Engagement", Dr. Michael Bürsch: "Bürgerschaftliches
Engagement ist vielfach mit Risiken verbunden, derer sich die
einzelnen Engagierten, häufig aber auch die Vereine und
Organisationen, nicht hinreichend bewußt sind. Die
haftungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Rahmenbedingungen müssen daraufhin überprüft werden,
ob bürgerschaftlich Engagierte unzumutbaren Haftungsrisiken
ausgesetzt sind. Ein lückenloser Versicherungsschutz kann
jedoch nur im Zusammenspiel von gesetzlicher und privater
Versicherung erreicht werden."
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