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Juni 01/1998
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Versandverfahren fortsetzen

(fi) Die Bundesregierung will Rußland weiterhin davon überzeugen, daß die Funktionsfähigkeit des "für den internationalen Warenverkehr lebenswichtigen Versandverfahrens mit Carnet TIR" in vollem Umfang aufrecht erhalten werden muß. Dies berichtete sie am 27. Mai im Finanzausschuß. Das staatliche russische Zollkomitee habe die Verordnung der russischen Zollverwaltung, mit der Schokolade, Fernsehgeräte, Kraftfahrzeuge und Möbel von der Beförderung nach diesem Verfahren auf russischem Gebiet vom 15. Mai an ausgeschlossen werden sollte, "bis zur Einführung besonderer Anweisungen ausgesetzt".
Mit dem Verfahren können unverzollte und unversteuerte Waren ohne individuelle Sicherheitsleistung durch das Transportunternehmen mit einem einzigen Zolldokument von einer Abgangszollstelle zu einer Bestimmungszollstelle befördert werden. Das Verfahren kann derzeit mit über 50 Vertragsparteien vor allem in Osteuropa gewählt werden und setzt voraus, daß nationale Verbände der Verkehrswirtschaft die Zolldokumente (TIR-Carnet) an die Unternehmen ausgeben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801052b
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