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Juli 02/1998
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Richtlinien trotz Bedenken umsetzen

(in) Zwei EG-Richtlinien über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates verbrachten Kulturgüter sollen in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies hat der Bundestag auf Empfehlung des Innenausschusses (13/11158) am 24. Juni beschlossen. Es nahm damit einen Gesetzentwurf der Koalition (13/10789) an. Demnach soll die Transformation der Richtlinien aber nicht buchstabengetreu erfolgen, sondern nur insoweit, als dies "mit höherrangigem Gemeinschaftsrecht vereinbar" ist. In diesem Zusammenhang hatte Rechtsausschuß zuvor einstimmig starke europarechtliche Bedenken geäußert, eine Richtlinien nur teilweise umzusetzen.
Als zentrale Voraussetzung des staatlichen Rückgabeanspruchs muß der streitbare Gegenstand von einem Mitgliedstaat als nationales Kulturgut öffentlich eingestuft oder diese Einstufung eingeleitet worden sein, bevor er ins Bundesgebiet gebracht wurde. Laut Parlament habe der Wegfall der Grenzkontrollen im europäischen Binnenmarkt die Gemeinschaft veranlaßt, für das besonders wertvolle nationale Kulturgut einen gemeinschaftsrechtlichen Schutz vorzusehen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802024d
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