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Juli 02/1998
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Antrags- und Rederecht gefordert

(fa) Nach dem Willen der Kinderkommission sollen die Kompetenzen des Gremiums erweitert werden. In einem Bericht, den die Kommission am 17. Juni dem Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt hat, schlagen die Kommissionsmitglieder daher vor, ihnen künftig ein Antragsrecht im Bundestag einzuräumen. Dann nämlich könnte die Kommission ihrem Auftrag, für die Belange von Kindern im Parlament initiativ zu wirken, besser gerecht werden. Dies sei ohne Antragsrecht bisher nicht ausreichend möglich gewesen.
Ferner setzen sich die Mitglieder für ein Rederecht in den Ausschüssen ein, in denen sie keine ordentlichen oder stellvertretenden Mitglieder sind, wenn dort eine Vorlage mit bedeutsamen kinderpolitischen Aspekten beraten wird. Durch das Rederecht sollten alle Ausschüsse verstärkt auf die Interessen und Bedürfnisse von Kindern hingewiesen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802038d
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