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Juli 02/1998
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DRK-Ortsvereine von Abgabe befreien

(fi) Der Finanzausschuß hat die Bundesregierung am 23. Juni gebeten zu prüfen, wie Leistungen der regionalen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an den Blutspendedienst des DRK von der Umsatzsteuer befreit werden können.
In einer einstimmig auf Antrag der SPD-Fraktion gefaßten Entschließung erkennt der Ausschuß die Arbeit von mehr als 200.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie die Bereitschaft von rund zwei Millionen Bundesbürgern, ihr Blut freiwillig und unentgeltlich für notleidende Patienten zur Verfügung zu stellen, an. Der Finanzausschuß teilt die Sorge des DRK, daß die Einstufung der Leistungen der DRK-Ortsvereine als wirtschaftliche Tätigkeit und die damit verbundene Umsatzsteuerpflicht zu "unkalkulierbaren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems der Sammlung von Blutspenden führen kann". Eine solche Entwicklung stünde zudem im krassen Widerspruch zu den politischen Bemühungen, das Ehrenamt aufzuwerten. Ferner wäre die Gefahr groß, so der Ausschuß, daß die Bereitschaft der Bürger zur unentgeltlichen Blutspende nachlassen würde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802052d
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