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Juli 02/1998
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Private können künftig Abwasser entsorgen

(um) Die Abwasserentsorgungspflicht soll künftig auch auf private Firmen übertragen werden können, um über den Wettbewerb "der kostengünstigeren Lösung zum Erfolg" zu verhelfen. Dies hat der Bundestag am 18. Juni beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (13/11023), den Antrag der Koalitionsfraktionen (13/3490) "Gewässer schützen - Kosten senken" in geänderter Fassung anzunehmen. Damit private Unternehmen die Abwasserentsorgung übernehmen können, soll die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern die bestehenden Fachgesetze sowie haushalts- und vergaberechtliche Regelungen ändern. Außerdem erwarten die Parlamentarier von den Ländern, daß die mit der sechsten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes eingeführte Ermächtigung, Abwasserentsorgungspflichten auf Private zu übertragen, in Landesrecht umgesetzt wird.
Ein Entschließungsantrag der SPD (13/3512) wurde demgegenüber vom Plenum abgelehnt. Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, notwendige Regelungen zur Abwasservermeidung festzulegen. Weiterhin sollte die Regierung die Schadstoffeinleitung in kommunale Kanalsysteme und Kläranlagen durch entsprechende Regelungen vermindern. Die Kommunen, insbesondere in Ostdeutschland, sollten nach dem Willen der Sozialdemokraten durch Beratung und finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Investitionen für Erneuerung, Modernisierung und Sanierung der Kläranlagen und Kanalsysteme kostengünstig durchzuführen.
Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der PDS (13/3494). Danach sollte die Regierung beauftragt werden, mit den Regierungen der neuen Bundesländer und den ostdeutschen kommunalen Spitzenverbänden über die Bildung eines Solidarfonds zu verhandeln. Dieser Fonds sollte den Bürgern in Ostdeutschland garantieren, daß die Wasser- und Abwassergebühren westdeutsches Niveau nicht übersteigen.
Die Mehrheit im Ausschuß war der Ansicht, der Gewässerschutz müsse zwei Ziele miteinander verbinden. Zum einen müßten die umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt, zum anderen die Gebührenbelastungen von Bürgern und Wirtschaft in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele seien Bund, Länder und Gemeinden zum gemeinsamen Handeln aufgerufen. So müßten beim Aufbau einer effizienten Umweltinfrastruktur ökonomische und ökologische Aspekte beachtet werden. Dabei biete es sich insbesondere in den neuen Ländern an, bei der Abwasserentsorgung auf private Firmen zurückzugreifen. Schließlich soll nach dem Willen des Fachausschusses ein Aktionsprogramm "Mehr Gewässerschutz - geringere Kosten und Gebühren" von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erarbeitet werden
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802076c
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