Bundestag ändert Kostenrecht
(re) Der Bundestag hat am 30. März auf Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (14/5685) das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts (14/4913,14/3432) geändert. Danach soll künftig bei erledigten wie bei nicht erledigten Amtshandlungen von Gerichtsvollziehern dieselbe Gebühr in Höhe von 24,45 DM anfallen.
In der vom Parlament am 8. Dezember vergangenen Jahres beschlossenen Fassung war die Gebühr für eine erledigte Amtshandlung mit 19,56 DM niedriger angesetzt worden als die entsprechenden Kosten für nicht erledigte Amtshandlungen. Der Bundesrat hatte mit Blick auf den bei erledigten Handlungen grundsätzlich höheren Aufwand Korrekturbedarf gesehen und deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen (14/5385). Die Gebührenänderung soll am 1. Mai 2001 in Kraft treten.