Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 04/2002 >
04/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Daten der Strahlung beim Mobilfunk veröffentlichen

(um) Mit der Koalitionsmehrheit hat der Umweltausschuss am 17. April einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Vorsorgepolitik für gesundheitsverträglichen Mobilfunk (14/8584) angenommen. CDU/CSU und PDS votierten gegen die Initiative, die FDP enthielt sich.

In dem Antrag wird die Regierung aufgefordert sicherzustellen, dass die ermittelten Daten der tatsächlichen Mobilfunkstrahlung öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus will der Ausschuss die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, Netzplanungen und Alternativstandorte offen zu legen, eingehalten wissen. Dabei sollen auch Kommunen bei der Standortsuche, der Nutzung gemeinsamer Antennenstandorte unter Berücksichtigung von Schulen und Kindergärten einbezogen werden. Die Hersteller von Mobilfunkgeräten müssten durch eine freiwillige Vereinbarung zu einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Handys kommen, heißt es in dem Antrag. Zudem sei ein Qualitätssiegel für strahlungsarme Handys einzuführen.

Über Handys informieren

Abgelehnt hat der Ausschuss einen Antrag der CDU/CSU (14/7286), die Mobilfunkforschung und Information voranzutreiben. Die Koalitionsfraktionen und die PDS votierten bei Enthaltung der FDP gegen die Initiative. Nach Auffassung der Union sollte die Regierung aufklären, wie Handys und Sendeanlagen funktionieren, wie Mobilfunknetze strukturiert sind und welche Auswirkungen die elektromagnetischen Felder von Basisstationen und Handys haben.

Ebenso abgelehnt hat der Umweltausschuss einen Antrag der PDS (14/7120), die Mobilfunkstrahlung zu minimieren und die Vorsorge zu stärken. Die Regierung sollte die zulässigen Emissionswerte so weit absenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204082c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion