Glossar
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Gemeinschaftsrecht
Im Gemeinschaftsrecht existiert ein ähnlicher Stufenbau der Rechtsnormen wie im innerstaatlichen Recht. An der Spitze steht das "primäre" Gemeinschaftsrecht, das die Gründungsverträge und die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts umfasst. Die Verträge bilden die Grundlage des von den Gemeinschaftsorganen erlassenen "sekundären" Gemeinschaftsrechts (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Bestandteil des Gemeinschaftsrechts sind auch die von den Gemeinschaften abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge mit Staaten und anderen internationalen Organisationen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181411a