Deutsch-Polnische Vereinigung
(VDPP)
Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in der VDPP
Mitglied der VDPP kann werden, wer ihre Ziele unterstützt - insbesondere Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages und Mitarbeiterinnen der Fraktionen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (§ 4 Abs. 1 der Satzung der Vereinigung).
Das hier hinterlegte Antragsformular kann ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/int_gem/deu_poln/mitglied