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Rechte für den Bundestag
Welche Möglichkeiten der Mitsprache
eröffnet die EU-Verfassung dem Bundestag?
Wir können uns zum ersten Mal als
Parlament wehren, wenn die EU ihre Kompetenzen übertritt.
Dafür gibt es die so genannte Subsidiaritätsrüge.
Ein Drittel der nationalen Parlamente kann gegenüber der
EU-Kommission eine solche Rüge aussprechen, wenn
Gesetzesvorschläge der Kommission die Kompetenzen der EU
überschreiten. Ich nenne das die gelbe Karte. Wenn das nicht
hilft, können wir als Bundestag Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof einreichen. Das ist dann sozusagen
die rote Karte für die EU.
Warum ist das so wichtig?
Es gibt gerade auf EU-Ebene die Gefahr, dass
sich die europäische und nationale Beamtenschaft
verselbständigt und mehr regelt als nötig. Dem
müssen wir durch parlamentarische Kontrolle entgegentreten.
Für uns als Bundestag bedeutet dies, dass wir die
Bundesregierung bei ihren Entscheidungen in Brüssel
kontrollieren müssen. Das tun wir heute schon mit dem
Europaausschuss. Mit der EU-Verfassung werden wir dazu noch bessere
Möglichkeiten haben.
Das Wahlvolk wird auf europäischer
Ebene durch das Europäische Parlament vertreten. Warum muss da
der Bundestag überhaupt noch mitreden?
Es gibt leider noch keine europäische
Öffentlichkeit, die eine effektive demokratische Kontrolle auf
europäischer Ebene möglich macht. Außerdem glaube
ich, dass der Bundestag in der Bevölkerung noch immer besser
verankert ist als das Europäische Parlament. Wir haben
Abgeordnete, die direkt über Wahlkreise gewählt sind. Und
diese Wahlkreise sind überschaubar genug, dass die
Bundestagsabgeordneten einen direkten Kontakt zur Bevölkerung
halten können.
Interview: Matthias Rumpf
Fotos: studio kohlmeier
Erschienen am 15. März 2005