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April 04/2000
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REGIERUNG INFORMIERTE ÜBER PLÄNE FÜR DIE BVS

Restliche Privatisierungen in neuer Struktur erledigen

(nl) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) wird auch im kommenden Jahr als öffentlich-rechtliche Anstalt mit allen Rechten und Pflichten bestehen bleiben. Dies erklärte die Bundesregierung am 12. April im Ausschuss für die Angelegenheiten der neuen Länder, als sie ihre Konzeption zur Aufgabenerledigung der Treuhand-Nachfolgeeinrichtung vorstellte. Als Rechtsperson bleibe die BvS voll handlungsfähig.

Das organisatorische Konzept der Bundesregierung, das von den Ländern mitgetragen werde, sieht den Angaben zufolge vor, die BvS in einen bis auf einen "Einpersonenvorstand" weitgehend personenlosen Rechts- und Vermögensträger zurückzuführen. Zuvor sollen in diesem Jahr die land- und forstwirtschaftlichen Aufgaben einschließlich des Vermögens und die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) auf das Bundesfinanzministerium übertragen werden. Die verbliebenen hoheitlichen Aufgaben will die Regierung auf eine Oberfinanzdirektion übertragen und Verhandlungen mit den Ländern zum Abschluss von Pauschalierungsvereinbarungen bei der Sanierung von Altlasten fortsetzen. Sollte eine Einigung mit den Ländern in absehbarer Zeit nicht zu erzielen sein, werde der Bund für die verbliebenen Altlastensanierungen eine dauerhafte Lösung gewährleisten, so die Regierung

FuB verwaltet Verträge

Das Aufgabenvolumen der BvS ist laut Bundesregierung weitgehend abgearbeitet worden. Übrig geblieben seien noch etwa zehn Prozent des Aufgabenvolumens des Jahres 1995. Anfang 1995 habe die BvS noch 36.000 Verträge verwaltet, heute seien es noch knapp 3.000. Ein Teil der verbliebenen Verträge werde seit Anfang dieses Jahres geschäftsbesorgend von der Finanzierungsplanungs- und Beratungsgesellschaft mbH (FuB), einer Tochtergesellschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau, betreut. Die Zahl der Reprivatisierungsfälle gab die Regierung mit knapp 700 an.

In den letzten vier bis fünf Jahren habe es somit einen "Quantensprung" bei der Aufgabenerledigung gegeben. Die verbliebenen Aufgaben würden daher in einer "stringenteren Struktur", aber ebenso effizient in Angriff genommen. Die BvS-Aufgaben würden dazu von anderen Trägern übernommen. Die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen der EU würden zunehmend verschärft, so dass kaum noch Beihilfen von Bund und Ländern zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten möglich seien. Der Ausschuss stimmte dem Konzept der Bundesregierung bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen zu.

Einem weiteren Bericht der Regierung zufolge, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm, bilden Liegenschaften den Schwerpunkt der Aufgaben der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG). Die TLG solle die Vermarktungsfähigkeit der Liegenschaften verbessern, begonnene Investitionsprojekte fortsetzen, Sanierungen und neue, wirtschaftlich tragfähige Investitionen in Angriff nehmen. Mit ihrem Eigenkapital verfüge sie über ein starkes Fundament, um diese Geschäftspolitik aus eigener Kraft umzusetzen. Trotz der noch zu klärenden Finanzbeziehungen zwischen BvS und TLG werde der Bund kein Kapital aus der TLG entnehmen. Er werde ihr aber auch keine weiteren Mittel oder Bürgschaften zur Verfügung stellen.

Befürchtungen entkräftet

Die CDU/CSU wollte unter anderem wissen, ob es der Bundesregierung nur um Personalabbau und Kostenverringerung gehe oder ob ein politisches Gesamtkonzept dahinter stehe. Dazu erklärte die Regierung, Befürchtungen, der Bund werde sich mit den organisatorischen Veränderungen der Verantwortung für die Aufgaben entledigen, hätten entkräftet werden können. Das Konzept bestehe darin, die Aufgabenerfüllung zu optmieren.

Der Bund verhandele mit den Ländern über die Altlastenstandorte des früheren Wismut-Uranbergbaus, weil er anerkenne, dass diese Aufgaben nicht von den Kommunen geleistet werden könnten. Die SPD zeigte sich erstaunt, dass wesentliche konzeptionelle Überlegungen von Anfang 1999 bereits ausgeführt seien oder kurz davor stünden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004051d
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