Beherbergungsstatistikgesetz nahm parlamentarische Hürde
(to) Einstimmig hat der Bundestag am 14. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr (14/6392) in der vom Tourismusausschuss geänderten Fassung (14/8475) angenommen.
Künftig wird neben den monatlichen Erhebungen der Zahl der Betten, der Gäste und deren Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben auch das Angebot an Gästezimmern in der Hotellerie und deren Belegung erfasst. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen fallen nicht aus der Statistik heraus, wie dies die Bundesregierung ursprünglich befürwortet hatte. Im Erhebungsbereich wird ferner festgelegt, dass von dem Gesetz nur Betriebe und Betriebsteile betroffen sind, die mehr als acht Gäste gleichzeitig vorübergehend beherbergen können.
Der Bundestag nahm darüber hinaus eine Entschließung an, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, wie eine Regelung gestaltet werden muss, die es erlaubt, die jährlichen Übernachtungszahlen in Beherbergungseinrichtungen mit weniger als neun Betten differenziert nach den im Tourismus wesentlichen Gemeinden einzuschätzen. Ferner sei zu prüfen, welche Auswirkungen ein gleichzeitiger Verzicht auf die zehnjährige Totalerhebung "Handels- und Gaststättenzählung" und die sechsjährige Kapazitätserhebung nach dem Beherbergungsstatistikgesetz auf die Aussagekraft der amtlichen Gewerbe- und Tourismusstatistik hätte.