1948/49 - Parlamentarischer Rat
Die Ministerpräsidenten setzen nach mehreren Beratungen zunächst einen Ausschuß von Verfassungsexperten ein, den sogenannten Verfassungskonvent von Herrenchiemsee, der vom 10. bis 23. August 1948 einen Vorschlag für ein Grundgesetz erarbeitet. Dieser Vorschlag dient als eine Grundlage für die verfassungsrechtliche Arbeit des Parlamentarischen Rats.
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Festakt anläßlich der Konstituierung des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 im Museum Alexander König in Bonn. |
Gewählt von den Landtagen der elf westdeutschen Länder beginnen die 65 Mitglieder des Rates ihre Arbeit am 1. September 1948 im Museum König in Bonn mit einem feierlichen Festakt.
Dann beginnt die mühsame Arbeit an einem Grundgesetz in den Gebäuden der Pädagogischen Akademie in Bonn.
CDU/CSU und SPD sind mit je 27 Abgeordneten vertreten.
Als stärkste Parteien dürfen sie die beiden wichtigsten Funktionen im Parlamentarischen Rat besetzen: Konrad Adenauer (CDU) wird Präsident des Rates, während Carlo Schmid (SPD) den Vorsitz im Hauptausschuß übernimmt. Die FDP ist mit 5 Abgeordneten vertreten, die KPD, DP und das Zentrum mit je zwei.
Die Ziele, die mit der Ausarbeitung eines Grundgesetzes durch den Rat verfolgt werden sollen, bestimmen die Alliierten in den "Frankfurter Dokumenten". Darin ist als oberstes Ziel die Schaffung einer Regierungsform föderalistischen Typs festgeschrieben.
So betreffen die Hauptkontroversen zwischen dem Parlamentarischen Rat und den Alliierten die Fragen des Föderalismus und der Finanzverwaltung:
Sollen Steuern zentral von einem "Bund" festgelegt und verwaltet werden oder von den Ländern?
Wie werden die Länder an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt: Über einen Bundesrat aus Delegierten der Länderregierungen oder über einen Senat aus von den Landtagen gewählten Senatoren?
Soll das Grundgesetz eine "Bundesrepublik" als Staatsordnung begründen oder einen deutschen Staatenbund?
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Die vier weiblichen Mitglieder des Parlamentarischen
Rates: Helene Wessel, Dr. Helene Weber, Frieda Nadig und Dr.
Elisabeth Selbert (v.li.n.r.). Bild: Bundesbildstelle |
Gleichzeitig versuchen auch gesellschaftliche Gruppen wie die Beamten, die Gewerkschaften, die Kirchen und die Frauenverbände auf den verfassungsrechtlichen Prozeß Einfluß zu nehmen.
Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Dagegen stimmen die Abgeordneten der KPD, der DP und des Zentrums sowie sechs der acht CSU-Abgeordneten. Am 12. Mai genehmigen die drei Militärgouverneure das Grundgesetz. Mit Ausnahme Bayerns, dem die neue Staatsordnung zu "zentralistisch" aufgebaut ist, stimmen die Landtage aller westdeutschen Länder dem Grundgesetz zu.