Oder-Neiße-Grenze
Im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 bestimmen die Alliierten bis zum Abschluß eines Friedensvertrages eine vorläufige Grenze zwischen Deutschland und Polen: die Linie entlang der Flüsse Oder und Neiße. Dies bedeutet für Deutschland den Verlust von Ostpommern und Oberschlesien, für viele Deutsche den Verlust ihrer Heimat.
Im Jahr 1950 erkennt die DDR im Görlitzer Vertrag mit der Volksrepublik Polen den neuen Grenzverlauf an. Für die unionsgeführten Bundesregierungen der 50er und 60er kommt dies jedoch nicht in Frage. Erst unter der sozial-liberalen Koalition akzeptiert die Bundesrepublik im Warschauer Vertrag von 1970 die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze von Polen und erkennt sie als unverletzlich an. Allerdings behält sie sich eine Änderung im Rahmen eines Friedensvertrages vor.
Nach dem Fall der Mauer wächst insbesondere in Polen die Sorge, ein starkes Deutschland könne eine Revision der Grenzen fordern. Die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs verlangen daher die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit.
So erklären beide deutsche Parlamente, Bundestag und Volkskammer, am 21. Juni 1990 in einer gemeinsamen Entschließung, bald nach der Vereinigung einen Grenzvertrag mit Polen abzuschließen. Mit dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 wird die Oder-Neiße-Linie als Grenzverlauf zwischen beiden Staaten endgültig bekräftigt. Dokument: Deutsch-Polnischer Grenzvertrag