"Einbürgerungsrecht wurde an die veränderte Sicherheitslage angepasst"
Berlin: (hib/MAP) Nach den Worten der Bundesregierung wurde das Einbürgerungsrecht an die veränderte Sicherheitslage angepasst. Eine Beseitigung von Vollzugsdefiziten falle in die Verantwortung der Länder. Darauf weist sie in ihrer Antwort (15/289) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/244) hin. Bereits seit 1999 gebe es eine "Extremistenklausel", die eine Einbürgerung verhindert, wenn ein tatsachengestützter Verdacht auf einen extremistischen Hintergrund besteht. Des Weiteren seien mit dem Terroristenbekämpfungsgesetz in 2002 die Einbürgerungsausschlüsse des Ausländergesetzes der veränderten Bedrohungslage angepasst worden. Diese schlössen nun auch den Tatbestand der Unterstützung des internationalen Terrorismus ein. Mit dem "Sicherheitspaket II", heißt es weiter, hätten die zuständigen Behörden die rechtlichen Mittel, schon die Einreise von ausländischen Terroristen und ausländischen gewaltbereiten Extremisten zu verhindern bzw. deren Aufenthalt zu beenden. Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang, dass das Einbürgerungsverfahren im Sinne des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit der Länder ausgeführt werde. Das Bundesministerium der Inneren hätte somit weder auf die konkrete Einbürgerungsentscheidung noch auf die Dauer das Verfahrens Einfluss.
Die Zahlen der Einbürgerungsanträge, -genehmigungen und -abweisungen von Personen, die laut Verfassungsschutz Organisationen mit sicherheitsgefährdenden oder extremistischen Bestrebungen zuzurechnen sind, liegen der Exekutive nicht vor. Von einer statistischen Erfassung jener Merkmale sei mit Hinblick auf den Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Behörden abgesehen worden. Dies sei im Übrigen eine Forderung der Länder gewesen, so die Regierenden. Auch über die Erfahrungen mit der "Regelanfrage" bei den Verfassungsschutzbehörden vor Einbürgerung liegen der Exekutive keine Angaben vor. Eine Bitte um Erhebung entsprechender Daten, mit dem Ziel, die Abfragepraxis insgesamt zu optimieren, hätten die Länder mehrheitlich bisher mit dem Hinweis auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand abgelehnt.