Alle Gesetzentwürfe der Regierung werden auf Kulturverträglichkeit geprüft
Berlin: (hib/WOL) Bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden "selbstverständlich" alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf Kulturverträglichkeit geprüft, heißt es in der Antwort (15/2729) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/2612). Danach unterliegen liegen alle Angelegenheiten, die das Kabinett passieren dieser Prüfung - unabhängig, ob es sich um Gesetzentwürfe, Verordnungsentwürfe oder anderweitige Vorlagen handelt. Mit der Aufgabe sei eine spezielle Arbeitseinheit des BKM betraut. In der Erläuterung wird ausgeführt, die Kulturverträglichkeitsprüfung sei nichts "völlig neues". Auch vor Oktober 2002 seien mit Schaffung des BKM Gesetz- und Verordnungsentwürfe auf etwaige nachteilige Auswirkungen für die Kultur geprüft worden. Mit der ausdrücklichen Statuierung des politischen Zieles einer Kulturverträglichkeitsprüfung sollte nach dem Verständnis der Bundesregierung bei Exekutive und Legislative vor allem ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Kunst und Kultur zu ihrer Entfaltung nicht nur das kreative Potenzial von Künstlern und Künstlerlinnen benötigen, sondern auch auf geeignete rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen sind. Dafür habe der Staat zu sorgen.
t)Da allein aus Zeitgründen nicht alle Vorhaben benannt werden könnten, wird in der Antwort beispielhaft auf die erfolgreiche Einflussnahme der Kulturbeauftragten beim Steuervergünstigungsabbaugesetz verwiesen. Auch bei den Überlegungen zum Subventionsabbau habe die Staatsministerin "frühzeitig zu begrifflichen Klärung" beigetragen. Korrigiert beziehungsweise vervollständigt wird im Weiteren ein in der Kleinen Anfrage verwendetes Zitat des Kulturpolitikers Professor Olav Schwenke: "Anders als in jeder nationalen Gesetzgebung wird jede Entscheidung der EU einer sogenannten Kulturverträglichkeitsklausel unterworfen", - "also überprüft, ob sie kulturfeindlich ist oder nicht". Aus dem zweiten, in der Kleinen Anfrage nicht aufgeführten Satzteil werde deutlich, dass Schwenke die Zielrichtung der europäischen Kulturverträglichkeitsklausel ebenso verstehe, wie die Bundesregierung ihre Zielrichtung im Hinblick auf ihre Verantwortung bei Kulturverträglichkeitsprüfungen zur Gesetzgebung des Bundes. Schließlich wird dargelegt, in mehreren Fällen hätten auch die Kulturminister auf Bundes- und Länderebene "den Schulterschluss gesucht, um gemeinsam kulturfeindliche oder kulturunverträgliche Regelungen zu verhindern". Dem diene auch die seit einem Jahr wieder eingeführte Teilnahme eines BKM-Vertreters an den Sitzungen des Kulturausschusses der Kulturministerkonferenz. Eine Beurteilung der Kulturverträglichkeitsprüfungen in den Ländern, wie auch immer sie gehandhabt werden, stehe der Bundesregierung dabei aber nicht zu.
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