hib-Meldung
300/2004
Stand: 02.12.2004
Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizieren
15/4405). Die Fraktion weist darauf
hin, dass am 3. und 4. November 2000 in Rom auf der Konferenz
anlässlich des 50. Jahrestages der Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten das Zusatzprotokoll zur
Unterzeichnung aufgelegt worden sei. Es enthalte unter anderem ein
universelles Diskriminierungsverbot. Der Genuss aller gesetzlichen
Rechte würde beispielsweise ohne Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts, der Rasse, der Hauptfarbe, der Sprache, der Religion
oder der politischen oder einer sonstigen Anschauung gesichert. Die
Freien Demokraten stellen fest, es fehlten die
Ratifikationsurkunden von nur zwei Staaten, damit das
Zusatzprotokoll in Kraft treten kann. Mit der Signalwirkung, die
von einer Ratifizierung durch Deutschland ausgehen würde,
wäre ein zügiges Inkrafttreten gesichert. Deutschland
sollte dies als Chance betrachten, seine Vorbildrolle im
Menschenrechtsbereich zu wahren und zu stärken, so die
Fraktion.
Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll die Regierung auffordern,
"umgehend" einen Entwurf für ein Gesetz zur Ratifizierung des
Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten von 1950 zu erarbeiten und dem Bundestag zur
Entscheidung vorzulegen. Dies fordert die FDP in einem Antrag
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_300/04