hib-Meldung
307/2004
Stand: 13.12.2004
Datenschutz beim Arbeitslosengeld II einhalten
15/4456). Seit Juli hätten die 2,2
Millionen Empfänger von Arbeitslosenhilfe von der
Bundesagentur für Arbeit Antragsvordrucke erhalten, schreiben
die Abgeordneten. Im Oktober hätten die
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dann
festgestellt, dass es bei der Umsetzung zu datenschutzrechtlichen
Mängeln gekommen sei. Hauptkritikpunkt seien der
Antragsvordruck für Arbeitslosengeld II und die
Leistungsberechnungs-Software A2LL gewesen. Beim Vordruck
bestünden Bedenken, ob die Informationen wirklich erforderlich
seien, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld II festzustellen. Die
Software erlaube den Mitarbeitern der Ämter einen
uneingeschränkten Zugriff auf alle Daten des Antrages. Die FDP
will wissen, ob die Regierung das Datenschutzniveau beim
Antragsvordruck für ausreichend hält, ob der Antrag
überarbeitet werden soll und wie sichergestellt werden kann,
dass zum Beispiel Arbeitgeber oder Banken nichts über
personenbezogene Daten erfahren.
Berlin: (hib/VOM) Nach dem Datenschutz im Zusammenhang mit der
"Grundsicherung für Arbeitsuchende", dem so genannten
Arbeitsgeld II, erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen
Anfrage (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_307/03